Liebe (werdende) Mutter, liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Hebamme verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert und weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung:
Uta Leistner
Förstereistraße 5
01824 Rosenthal-Bielatal
Tel.: 0176/45970498
Zweck der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der Hebamme und den damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeitet die Hebamme Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnese, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebamme erhebt. Zu diesem Zwecke kann die Hebamme auch anderen Kooperationspartner (Hebammen, Ärzte, Kliniken), bei denen die Klientin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arzt- oder Entlassungsbriefen).
Das Erheben von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten:
Die Hebamme übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können v.a. Hebammen, Ärzte, medizinische Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung von Daten:
Die Hebamme bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB ist die Hebamme dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Hebammenberufsordnung. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigt die Hebamme Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht regelmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für die Hebamme zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/4935401
Fax: 0351/4935490
email: saechsdsb@slt.sachsen.de
web: www.datenschutz.sachsen.de
Rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in
Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BDSG. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich
an die Hebamme.
Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der oben genannten Hebamme und der Leistungsempfängerin.
Rechtsverhältnis:
Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Umfang der Leistungen:
Die Leistungen erfolgen bei gesetzlich Versicherten auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach $ 134a SBG V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband geschlossen wurde.
Bei privat Versicherten und Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Sie werden i.d.R. mit dem 2,3-fachem Satz in Rechnung gestellt.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld genau über die von Ihrer privaten Krankenversicherung angebotenen Leistungen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzt_innen, Krankentransporte und Vertretungshebammen. Diese werden gesondert durch die jeweiligen Leistungserbringer berechnet.
Terminverlegungen:
Da die Hebamme berufsbedingt gelegentlich zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass sie Termine kurzfristig verschieben oder gar absagen muss.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Kündigung:
Die Hebamme kann den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen. Dazu zählt v.a. Ausfall der Hebamme durch schwere bzw. langfristige Krankheit.
Ebenso kann bei schwerwiegendem Vertrauensverlust zwischen der Klientin und der Hebamme der Behandlungsvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Klientin kann den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen beenden.
Schlussklausel:
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.